Gemeindebrief Mai 2023
Liebe Gemeinde,
diesen Sonntag, den 14. Mai, findet in unserer Gemeinde die Kommunalwahl statt. Das Wahllokal befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus Hooge Ackern 2 und ist von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung zu Kommunalwahlen lag in den Wahljahren 2013 und 2018 im Landesdurchschnitt knapp unter 50 % und in Wallsbüll knapp über 50 %. Das ist bedauerlich niedrig und ich möchte Sie bitten unbedingt von Ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen. Und ich möchte auch versuchen Ihnen zu erklären, warum ich das dieses Mal für besonders wichtig halte.
Warum Kommunalwahl / Gemeindewahl ?
In Deutschland haben wir das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Das heißt, wir dürfen auch in kleinen Gemeinden eine eigene Vertretung wählen und uns in den wesentlichen Angelegenheiten selbst verwalten. Das bedeutet z.B.: Wir können selbst die Höhe der Grundsteuer, der Hundesteuer oder der Gewerbesteuer bestimmen. Wir können selbst entscheiden ob und wo wir Bauplätze schaffen, welche Straßen und Bürgersteige wir sanieren oder welche Naturschutzmaßnahmen wir umsetzen. Wir selbst entscheiden darüber welche sozialen Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen wir mit Gemeindegeldern fördern, ob wir Seniorenwohnungen schaffen oder wo wir Spielplätze bauen. Und vieles mehr.
Was haben die Bürgerinnen und Bürger davon?
Sie können zunächst über Ihre Stimmenabgabe mitbestimmen welche Kandidatinnen und Kandidaten in den Gemeinderat gewählt werden. Sie können aber jederzeit persönlich durch Ihre Meinungsäußerung beeinflussen welche Entscheidungen in der Gemeindevertretung getroffen werden. Sie haben das Recht an allen Sitzungen teilzunehmen. Sie haben das Recht bei jeder Sitzung in der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen. Und Sie haben das Recht jederzeit mündlich und schriftlich an die Gemeinde Eingaben und Anfragen zu richten. Und die Gemeindevertretung ist verpflichtet sich damit zu befassen und Ihnen zu antworten.
Was ist daran so besonders?
In Schleswig-Holstein haben wir besonders viele kleine Gemeinden. Im europäischen Ausland, aber auch in anderen Bundesländern, gibt es oftmals Großkommunen mit 10.000 bis hin zu 40.000 Einwohnern. Dann sitzt die Verwaltung unter Umständen mehrere Kilometer weit weg und man kennt Sie persönlich gar nicht mehr. Dann bestimmen Andere was in den einzelnen Ortsteilen geschieht oder eben nicht geschieht.
Ist das Recht auf Selbstverwaltung in den kleinen Gemeinden in Gefahr?
Das ist es eigentlich immer, denn der Staat wünscht sich größere Einheiten, fördert die Zentralorte und belegt die kleineren Gemeinden mit Einschränkungen ihrer Selbstverwaltungsrechte. Die letzten Gebietsreformen fanden 1970 und 1974 statt und sind also gut 50 Jahre her. Die Gemeinde selbst ist durch das Grundgesetz geschützt. Der Staat kann aber über die Verteilung der Finanzmittel auf den Bestand der Gemeinden Einfluss nehmen.
Gehen Sie bitte zur Wahl. Eine hohe Wahlbeteiligung ist das beste Zeichen um das Recht auf Selbstverwaltung auch in den kleinen Gemeinden zu bewahren.
Ihr Bürgermeister
Arno Asmus