Sitzung der Gemeindevertretung
Datum/Zeit
Montag, 17.05.2021
Ab 19:30 Uhr
Veranstaltungsort
Gaststätte Bussmann
Veranstalter
Gemeinde Wallsbüll
EMail
info@arnoasmus.de
Webseite
https://www.wallsbuell.de
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beratung und Beschlussfassung über Einwände zur Niederschrift vom 29.03.2021
- Ggfs. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.03.2021
- Eingaben und Anfragen
- Änderungsanträge
- Beratung und Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
- Bericht des Bürgermeisters und der Delegierten
– Einwohnerfragestunde – - Feststellungs-und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3 BauGB “Hauptstraße”
hier: Entwurfs-und Auslegungsbeschluss, Beratung und Beschlussfassung - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangen Stellungnahmen und die Abwägungstabellen - 4. Änderung und Erweiterung B-Plan 4
hier: erneuter Entwurfs-und Auslegungsbeschluss, Beratung und Beschlussfassung - Beratung und Beschlussfassungüber die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten B4
- Verschiedenes
Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten: - Vertrangsangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
Hinweise:
Die Sitzung findet unter Berücksichtigung der jeweils aktuellenCorona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg statt.
Der Einlass zu der Sitzung erfolgt einzeln, unter Wahrung der entsprechenden Abstände (mind. 2 Meter) zwischen den Personen. Vor dem Betreten des Sitzungsraumes sind die Hände zu waschen. Hierfür sind entsprechende Handwaschbecken gekennzeichnet. Die Einzelplätze sind in der Gaststätte für die Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. der Öffentlichkeit entsprechend gekennzeichnet. Nach Beendigung der Sitzung sind die Sitzungsteilnehmer angehalten, einzeln unter Wahrung des entsprechenden Abstandes (mind. 2 Meter) den Sitzungsort zu verlassen.